Obligatorische Einführung auf allen Maschinen. Terminvereinbarung inklusive Bezahlung von Fr. 85.-- und Ausfüllung der Anamnese vor Ort. Dieser Betrag wir bei einer Abo-Lösung wieder in Abzug gebracht. Bei einer Abo-Lösung beginnt der Vertrag ab Datum Einführungs-Termin.
Bei Vertragsbeginn wird einmalig zur Mitgliedschaft das Armband (obligatorisch) Fr. 30.-- bezahlt. Das Armband ist integriert für das Check-In/Out, sowie für
die Schliessung der Garderroben. Kein Depot ohne Rückvergütung. Geht ein Band verloren, oder es ist defekt, muss eine Neues gekauft werden. Armbänder die nicht mehr benötigt werden, sind nicht
übertragbar!
Der Mitgliedsbeitrag wird Bar/per EC oder Postcard, Kreditkarte, etc. bezahlt. Mit der Unterschrift verpflichtet sich das Mitglied, die Bezahlung vor Abo-Beginn oder ab Datum Einführung
vorzunehmen. Ebenso sind die Hausordnung und unsere AGB's einzuhalten.
Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch, und muss nicht gekündigt werden. Er ist auch nicht an andere Personen übertragbar.
Artikel 1: Zweck und Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen umschreiben die Rechte und Pflichten der Wettstein's fit54. Das Reglement ist verbindlich und gilt auch für Besucher und Gäste. Die Wettstein's fit54 behält
sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ergänzen oder zu ändern. Dies wird den Mitgliedern persönlich mitgeteilt oder im Fitnesscenter ausgehängt.
Artikel 2: Mitgliedschaft und Preise
Die Mitgliedschaft und die Benutzungsrechte des Kunden sind NICHT übertragbar. Mitgliederbeiträge sowie der weiteren Dienstleistungen sind der aktuellen
Preisliste zu entnehmen, die jederzeit im Fitnesscenter aufliegt. Preisänderungen behält sich die Geschäftsleitung vor.
Artikel 3: Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann von der Geschäftsleitung ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Artikel 4: Beiträge
Durch die Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages verpflichtet sich das Mitglied zur Bezahlung des vereinbarten Betrages. Die Überweisung muss beim 1ten Training beglichen sein. Die Mitgliedschaftsbeiträge können von der Geschäftsleitung geändert werden, jedoch nicht während eines laufendes
Abo-Vertrages.
Die Nichtbenützung des Angebotes im Fitnesscenter berechtigt nicht zur Rückforderung des Betrages, (Wegzug etc.). Rückerstattungen erfolgen allenfalls, je nach Situation und in Absprache mit dem
Center. Bei Krankheit, Unfall etc. erfolgt Time-Stop siehe Artikel 10.
Artikel 5: Aufnahme und Armband
Die Aufnahme enthält eine umfassende Einführung, das Ausfüllen der Anamnese und die gesamte Administration. Das Armband (Chip) wird vom Mitglied gekauft und wird bei Austritt nicht
zurückerstattet.
Bei erneuter Abo-Lösung wird der Chip neu geladen, und muss nicht neu gekauft werden. (Ausnahme defekter Chip oder verloren gegangener Chip)
Artikel 6: Rechte und Pflichten
Das Wettstein's fit54 stellt den Mitgliedern auf deren eigenes Risiko die Einrichtungen des Fitnessceters sowie die vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung. Die Geschäftsleitung ist
verantwortlich für den ordnungsgemässen Betrieb des Centers, den Unterhalt der gesamten Infrastruktur und für geeignete Betreuung der Mitglieder durch qualifiziertes Personal. Das ganze Personal
ist gegenüber Mitgliedern weisungsberechtigt.
Artikel 7: Rechten und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht die Dienstleistungen des Fitnesscenters entsprechend der vereinbarten Mitgliedschaft zu nutzen. Alle Mitgliedschaften haben Anrecht auf Beaufsichtigung und
Supervision während des Trainings. Für alle Abonnement-Bezüger ist die persönliche Einführung (ca. 2 Stunden) auf allen Geräten obligatorisch. Die Mitglieder haben der gesamten Infrastruktur
gegenüber Sorge zu tragen und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Gegenüber anderen Mitgliedern verhalte ich mich respektvoll. Offene Getränke sind auf der Trainingsfläche verboten.
Im übrigen gilt die im Center ausgehängte Hausordnung.
Artikel 8: Haftung
Jegliche Haftung der Wettstein's fit54 für Personen oder Sachschäden, die bei der Benützung des Centers und seinen Einrichtungen entstehen ist ausgeschlossen. Auch für Diebstahlschäden wird die
Haftung abgelehnt.
Artikel 9: Ausschluss/Kündigung
Die Geschäftsleitung hat das Recht, aus wichtigen Gründen (unsportliches Verhalten, Verstoss gegen die Hausordnung etc.) fristlos den Vertrag zu kündigen. Das Mitglied kann den Vertrag nicht
vorzeitig auflösen.
Artikel 10: Timestop
Timestop, ohne Verrechnung: Timestop ist vor Bezug der Ferien einzureichen. Bei Erkrankung/Unfall, Militär, nach Erhalt des Arztzeugnisses,
Marschbefehl. Timestop ist nicht auf neues Abo kumulierbar.
Bei Abo-Lösung von 12 Monaten > 4 Wochen , bei Abo-Lösung von 6 Monaten > 2 Wochen. Bei Krankheit, Unfall, (unter Vorweisung Arztzeugnis abzugeben oder zu mailen ab Ausstellungsdatum)
Militär (mit Aufgebot). Bei Schwangerschaft, Abo-Lösung von 6 Monaten > 2 Wochen, Abo-Lösung 12 Monate > 4 Wochen, unter Vorweisung Arztzeugnis.
Ausnahmen sind: Hospitalisierung/Komplikationen oder Sonstiges, dann in Absprache mit dem Center.
Situationsbedingt eventuelle Auflösung des Vertrages und Rückerstattung des Restbetrages.
Ferien-Timestop ist wöchentlich beziehbar.
Artikel 11: Doping
Die Einnahme von Doping, Anabolika oder steroiden Hilfsmitteln hat den sofortigen Ausschluss zur Folge, ohne Rückvergütung.
Artikel 12: Centerschliessung
Die Geschäftsleitung behält sich vor, das Center für maximal 2 Wochen pro Kalendjahr für Reinigung, Umbauarbeiten oder andere Vorkommnisse zu schliessen. Das Mitglied hat für diese Zeit keinen
Anspruch auf Rückvergütung. Bei längeren Schliessungen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die Dauer der Schliessung.
Artikel 13: Öffnungszeiten
Ist On-Line und in der Homepage ersichtlich, und wird bei der Abo-Lösung noch mitgeteilt.
Artikel 14: Gerrichtsstand
Gerrichtsstand ist der Geschäftssitz der Wettstein's fit54